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Ich greife das Thema WVP und Kaution noch mal auf

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So nun der Reihe nach.
Da war die Frage ob ich schon in der WVP wäre.
Antwort ,
nein
Das InsO wird Schriftlich durchgeführt.
Ich hatte ja schon geschrieben der vom Amtsgericht festgesetzter letztmaliger Prüfungstermin ist bei mir im Juli.
Ich denke wer bis dahin keine Forderung angemeldet hat kann dies dann nur noch erschwert gegen Obolus durchsetzten muss es auch ganz klar Beweisen.
Nun habe ich selber kein Interesse daran da irgendwelche Gläubiger auszulassen und damit von vornhinein meine InsO und den Gläubigern einen Versagensgrund zu liefern.
Bis dahin liegen meine Daten zur Einsicht beim Amtsgericht aus.
Ich vermute mal wenn dann alles Optimal läuft werde ich dann nach Aussage von Taschenleer in diese kommen.
Ich habe es dann so verstanden, dass wenn die Kaution noch vor dem Prüfungstermin stattfinden sollte die ganz zur Masse gezogen wird.
Eigentlich war mir schon vorher klar, dass einmalige Sonderzahlungen die Mal im Jahr so kommen können, wie Steuerrückerstattung, Weihnacht oder Jubiläumszulagen oder aber Kaution u.v.m. keinen Zusammenlegungsbeschluss benötigt.
Es wird hier immer geschrieben das solche Beträge zur Masse fließen.
Es stellt sich nur die Frage, wie Sie dann eingezogen werden?
Eine Kntopfändung findet bei mir ja nicht statt.
Ich habe auch kein von mir Beantragtes P Konto bei meiner Bank
Nicht jede Sonderzahlung geht über die Abrechnung beim Arbeitgeber oder der Rentenanstalt.
Also von sich aus kann TH ohne wissen dann besagten Betrag nicht vom Konto Pfänden.
Ich habe aber bisher alle Sonderzahlungen an TH abgeführrt indem ich ihm darüber Unterrichtet habe.
Bei mir ist es jetzt so, dass ich dem TH nun mitgeteilt habe, dass ich meinen Wohnungsmietvertrag Gekündigt habe.
Ich vermute nun, dass er das Geld wenn es Ausgezahlt wird nun vom Vermieter durch eine Schriftliche Mitteilung an meinem bisherigen Vermieter dann das Geld auf sein Konto fließen lässt.
Aus diesem oben genannten Grund, schreibt Schuf 2016 das meine WVP wegen des noch ausstehenden letzmaligen Prüfungstermin diese WVP noch nicht begonnen hat.
Was er nicht schreibt ist ob, tatsächlich nach der Prüfung diese Phase der WVP beginnt.
Sollte es so sein, so die Aussage von Tascheleer dann kommt Kaution in dieser WVP auf mein Konto?
Mit Verlaub, diese Wiedersprüche kann ich mir nicht vorstellen.
Du Schreibst ich zitiere,
Eventuell, ein bisschen Glück gehört sicherlich auch dazu, gibt sich folgende Konstellation:
* Verfahren wird im Juli aufgehoben und die WVP beginnt
* Dein aktueller Vermieter zahlt die Kaution erst im August aus
* Eine NTV wird nicht angeordnet
In diesem Fall würde die Kaution Dir zustehen ansonsten der Masse.

Ich habe auch die Frage gestellt, dass ich noch nicht herausfinden konnte, wenn bis zum Prüfungstermin meine zwei Hauptgläubiger bis dahin keine Einsicht in das Verfahren genommen haben wovon ich persönlich gar nicht von Ausgehe dann ganz leer ausgehen und das Verfahren eingestellt wird und Schuldner nach einem Jahr schon die Restschulbefreiung zugesprochen bekommt.
Darauf habe ich in Foren schon einige mal gelesen, dass Amtsgerichte dann diese RSB dann erteilen andere Schreiben wieder man sollte oder muss diese dann vor Gericht selber Beantragen.
Schuf 2016 was denn nun, nach deiner Aussage können Gläubiger dann nichts mehr Pfänden.
Das würde dann bedeuten, dass bei mir auch nichts mehr vom Einkommen gepfändet werden dürfte.
Dann schreibt Anni2 folgendes.
Wie soll das denn gehen? Es wird doch keiner auf null gepfändet, weil er über 3020 € verdient. Das verstehe ich jetzt nicht.
Darauf habe ich festgestellt, dass wenn jemand diesen Betrag 3020 €uro trotz Insolvenzverfahren mittels Einkommen Netto verdient laut Tabelle etwas über 1.400 € Gepfändet werden wird.
Alles was über 3020 € liegt wird dann komplett gefilzt.
Was nun meine bisherigen Pfändungen angeht, ist mir vor dem Verfahren nichts Gepfändet worden.
Einzig habe ich die Zahlungen an meine zwei Gläubiger eingestellt.
Auch, haben deshalb in den Folgemonaten Kontorückführungen stattgefunden und dies bekommt man ja von seiner Bank mitgeteilt und es sind einige Mahnungen eingetroffen.
Das war aber auch bis zur Insolvenzeröffnung.
Ich nehme mal an, dass wärend der Zeit bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens indem ja auch ein Vergleich angestrebt wird bis hin zum eröffneten Verfahren keine Pfändungen seitens der Gläubiger stattfinden dürfen?
Einzig wurde mir bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens mein Konto gesperrt und ein kleinere Betrag auf meinem Sparkonto wurde zur Masse gezogen danach aber das Konto vom TH wieder freigegeben.
Ich habe aber auch die Frage gestellt ob TH dann Schriftlich die Kaution vom Vermieter nach Abrechnung eventueller Schäden einfordert.
Das aber muss er ja dem irgendwie mitteilen.
Ich nehme an, dass dies auf Schriftlichen Weg dem Vermieter mitteilt.
Darauf wird mir geantwortet, das TH dies im offenen Verfahren machen muss was, immer dies auch heißen mag.

Mein Verfahren wird aber Schriftlich durchgeführt.
Oben nun wird beschrieben, dass mir womöglich nach Prüfung wenn WVP erteilt wird Kaution mir zugeteilt wird hier nun wieder Nein und aus welchen Grund und die Kaution ist voll an TH abzuführen.
Wenn es so ist wird Kaution wohl nicht auf mein Konto auftauchen selbst wenn WVP erteilt wird.
Wie, geht es weiter?
Derzeit, weiß ich immer noch nicht, ob meine Gläubiger Einsicht im laufenden Verfahren genommen haben.
Auch ich habe ja vom TH eine Forderungsaufstellung erhalten.
Dann Schreibt Exberliner Das wirst Du normalerweise auch nie erfahren. Es sei denn Du triffst gerade zufällig einen der Gläubiger auf dem Gericht.
Die Mitteilung darüber wann die Forderungsaufstellungen an welchem Ort zur Einsichtnahme ausliegen erfolgt amtlich über die Internet Insolvenzbekantmachung.
Nun habe ich schon kurz nach Eröffnung meine InsO selber versucht mit meinen Daten die ich hatte in diese Bekanntmachung zu Erfahren was da über mich überhaupt drin stand versucht.
Leider ohne Erfolg.
eine Zeitlang war diese Bekanntmachung laut meinem zuständigen Gericht auch wegen Wartungsarbeiten außer Betrieb.
Das mein TH meine Gläubiger nach Aussage von Exberliner nicht Anschreiben oder Angeschrieben hat und das dies die Regel darstellt ist mir neu.
So nehme ich mal an, dass nach dem Prüfungstermin im Juli bei mir die WVP beginnt und ich seitens des Gerichts auch Mitteilung darüber bekomme.
Gut gesetzt der Fall nach dieser Mitteilung das meine WVP beginnt stelle ich dann Antrag auf RSB.
Das aber muss dann das Gericht den Gläubigern mitteilen?
Nun hatte ich ja keine Gläubiger die Außerhalb dieser Forderungsliste stehen.
Auch Forderungen als Pfändungen meines Einkommens haben vor der Eröffnung nicht stattgefunden.
Bei mir war weder vorher ein Gerichtsvollzieher noch sonst was.
Was nun den Prüfungstermin anbelangt meine ich damit nicht einen Prüfungstermin nachdem alle Schulden mit Anwalts und Gerichtskosten abgedeckt wären manche erreichen diesen Zustand nach Höhe der Schulden auch in sechs Jahren nicht selbst wenn man so viel Einkommen hat das der größte Betrag in der Pfändungstabelle gepfändet wird sondern, mein Termin im Juli nach einem Jahr.
Wieviel es da zu verteilen gibt kann ich nur ungefähr ermitteln an dem was mir in diesem einen Jahr schon gepfändet wurde nach Abrechnung von ca. 2.500 € TH und Gerichtskosten.
Nochmal ist, dass offene Verfahren wäre dann mit Abschluss des Prüfungstermins beendet.
Richtig?
Schreibt einer als Antwort.
Nein. Das offene Verfahren wird nach dem Prüfungstermin und der darauffolgenden Schlussverteilung durch einen expliziten Aufhebungsbeschluss beendet.
Wo liegt der Unterschied ?
Nun komme ich mit Aussage von TimeBandit ganz ins Schleudern und verstehe gar nichts mehr.
Klar, dass bis zum Beginn des PT meine Gläubiger immer noch Forderungen im Verfahren geltend machen können.
Du Schreibst, dass selbst nach dem PT dies noch möglich sei.
Wenn ich dann aber nach dem PT die WVP erteilt wird und ich RSB beantrage und es beim Gericht durchgeht dann doch nicht mehr oder verstehe ich auch das wieder falsch?
Du Schreibst weiter, Nein. Das offene Verfahren ( es ist aber ein Verfahren was vom Gericht Schriftlich durchgeführt wird wie, kann es dann offen sein?) wird nach dem Prüfungstermin und der darauffolgenden Schlussverteilung durch einen expliziten Aufhebungsbeschluss beendet.
Dann Schreibst du wieder, dass Pfändungen sollten doch eigentlich jetzt schon nicht mehr laufen. Was sollte den auch gepfändet werden? Der pfändbare Teil Deines EInkommens wird doch vom Treuhänder kassiert. Und nach der Aufhebung bis zum Ende Deiner Abtretung dann vom Treuhänder.
Das aber ist doch wieder ein Wiederspruch zu deiner Aussage auch noch nach meinen PT im Juli machen können.
Derzeit ist es doch so, dass der Pfändbare Teil meines Einkommens und nichts anderes war und ist bei mir Pfändbar vom TH gepfändet wird.
Allerdings gleich vom Einkommen abgezogen wird.
Dann wieder so verstehe ich es nach dem PT was nach deiner Meinung das Ende der Abtrettung bedeutet dann weiter vom gleichen TH.
Was aber hat dies dann mit der RSB zu tun?
Alles wiedersprüchlich!
Dann Schreibst du das ich mich keiner falschen Hoffnung im in der Zeit bis Juli machen soll Wörtlich, oder aber Du baust hier gerade ein Luftschloss auf, dessen einziges Fundament der Glaube daran ist, dass keiner Deiner Gläubiger im nächsten 1/2 bis 3/4 Jahr seine Forderungen anmeldet. Wie groß dürfte denn die Wahrscheinlichkeit sein, dass dieses passiert?
Gering aber,
In anderen Foren wurde dies schon so geschildert, dass Gerichte Verfahren dann eingestellt hätten.
Es soll auch Gläubiger geben die dann wegen Arbeitsaufwands das ganze Abschreiben.

Vollständiger artikel:Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung

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